Die bittere Realität der Buchungsportale

Buchungsportale

Abhängigkeit von der Buchungsportale

Wenn du mit der Vermietung von deiner Ferienwohnungen oder Hotelzimmern hauptsächlich das Einkommen via Buchungsportale wie zum Beispiel Booking.com und Airbnb generierst, macht dich das sehr abhängig von diesen Buchungsportalen.

Algorithmuswechsel oder Änderungen der Geschäftsbedingungen können dein Ranking und Einkommen benachteiligen

Ein plötzlicher Algorithmuswechsel oder Änderungen der Geschäftsbedingungen von einem Buchungsportal wie Booking.com oder Airbnb können dein Buchungserfolg negativ beeinflussen.

Der Algorithmus besteht aus einer Reihe von Regeln, die der Plattform befolgt, um Inseraten von Hotels oder Ferienwohnungen Sichtbarkeit zu geben. Aber… die genaue Funktionsweise halten die Buchungsportale geheim. Und genau da liegt das Problem. Wir gehen davon aus, dass der Methodik hinter dem Algorithmus von große Buchungsportale wie Booking.com und Airbnb, darauf konzentriert ist, Hotels und Ferienwohnungen hochzuranken die möglichst viel Gewinn generieren. Eine wichtige Komponente ist die Anzahl der Reservierungen: viele Buchungen bedeutet eine höhere Einstufung. Wer einen höheren Provision-Prozentsatz (%) an dem Buchungsportal zahlt, endet ebenfalls definitiv höher im Ranking. Und wer als Hotel oder Ferienwohnung stark konkurrierende Preise pro Nacht anbietet, ist sicher klar im Vorteil.

Also solltest du, als Vermieter dein Angebot preislich so zu gestalten, dass es im Vorteil von Portalen wie Booking.com und Airbnb ist. Das ist nicht fair und intransparent. Und trifft dich als Hotelzimmer oder Ferienwohnung Vermieter hart in den Umsatz.

Bestpreisklauseln von Booking.com verboten

Was sehr unfair war, war die Handhabung von Bestpreisklauseln von Booking.com seit 2004. Hotels und Ferienwohnungen wurde verboten bessere Preisen anzubieten als was auf dem Buchungsportal angeboten würde. Diese Klauseln erschwerten den freien Wettbewerb am Hotelmarkt.

In 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dass Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Seitdem haben Online-Buchungsportale wie HRS, Booking oder Expedia sowohl in Deutschland als auch in Europa sich distanziert von diesen Bestpreisklauseln. Zu spät. Die Hotels fordern nun Schadenersatz.

Sammelklage gegen Booking.com

In 2025 haben über 15.000 Hotels aus 26 Länder wie Italien, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden und Österreich sich izusammen getan (Sammelklage) und verlangen von Booking.com bis zu 30% gezahlte Provision zuzüglich Zinsen zurück. Booking.com könnte verurteilt worden um eine Strafe zu zahlen in Milliardenhöhe an den Hoteliers. Hoteliers möchten Ihre Verluste wiedergutmachen und wünschen sich, einen faireren Online-Markt wovon Ihre Kunden profitieren werden. Außer der Hotelbranche, wird Booking.com ebenfalls verklagt durch Verbraucherverbände aus Belgien und den Niederlanden. Umfassende rechtliche Schritte sind eingeleitet gegen Booking.com. Das Buchungsportal wird unter andere Preismanipulation und unfairen Wettbewerb vorgeworfen, wodurch Millionen Konsumenten über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt getäuscht wurden. Es geht um Milliarden an zu viel gezahlte Kommissionen. Und wenn die Klagen erfolgreich werden, ist es der Frage wie Booking.com überleben kann, da Ihrem Marketing Strategie auf die Ausbeutung von Hoteliers und Ferienwohnungen Betreiber gerichtet war.

Wichtig ist, dass du als Vermieter dich, mehr unabhängig machst. Deine Gäste sollten direkt bei dir buchen können. Dass du gefunden wirst, durch ein Buchungsportal, ist in Ordnung. OTA´s (Online Travel Agencies wie Booking.com und Airbnb) wie Booking.com sollen Ihr Marketingangebot neu gestalten sodass es für Gäste neue Gründe für Buchung gibt als nur der Suche nach dem günstigsten Preis.