Urteil gegen Booking.com, Folgen für FeWo Betreiber

Urteil des Landgerichts Berlin gegen Booking.com 16 Dezember 2025

Warum dieses Urteil von 19. Dezember 2025 für Hotels, Ferienwohnungen, Reisende und den Online‑Buchungsmarkt so wichtig ist

Was ist passiert?

Viele Menschen buchen ihre Unterkünfte heute über große Online‑Plattformen wie Booking.com. Das ist bequem, schnell und übersichtlich. Doch jahrelang gab es dabei ein Problem, das vor allem Hotels und Ferienwohnungen geschadet hat – und am Ende auch den Wettbewerb verzerrte. Genau darum ging es in einem wichtigen Urteil des Landgerichts Berlin gegen Booking.com am 16. Dezember 2025.

Worum ging es in dem Verfahren?

Vor dem Landgericht Berlin haben 1.099 Hotels gegen Booking.com geklagt. Der Vorwurf: Booking.com habe über viele Jahre hinweg unzulässige Vertragsklauseln verwendet und damit den Hotels wirtschaftlich geschadet.

Das Gericht gab den Hotels Recht.

=>Kernpunkt des Urteils:
Booking.com muss den betroffenen Hotels Schadensersatz zahlen, weil bestimmte Vertragsklauseln gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Die genaue Höhe des Schadensersatzes wird noch berechnet, aber das Urteil selbst ist bereits ein großer Erfolg für die Hotellerie.

Was sind „Bestpreisklauseln“? 

Um das Urteil zu verstehen, muss man wissen, was Bestpreisklauseln sind.

Ein einfaches Beispiel

Stell dir vor:

  • Ein Hotel bietet ein Zimmer für 100 € pro Nacht an.
  • Booking.com verlangt dafür z. B. 15 % Provision.

Eigentlich könnte das Hotel sagen:

„Auf unserer eigenen Webseite bieten wir das Hotelzimmer für 90 € an, weil wir dort keine Provision zahlen müssen.“

Genau das war aber verboten!

Durch die Bestpreisklausel durfte das Hotel oder Ferienwohnung:

  • auf der eigenen Webseite keinen günstigeren Preis anbieten
  • bei anderen Buchungsportalen ebenfalls keinen günstigeren Preis einstellen

=> Booking.com musste immer mindestens genauso günstig sein wie alle anderen Angebote – echte Preisfreiheit gab es nicht.

Warum sind solche Klauseln problematisch?

Auf den ersten Blick klingt das für Kunden fair: „Ich bekomme immer den besten Preis.“

In der Praxis hatte das aber negative Folgen:

Für Hotels & Ferienwohnungen

  • Weniger Freiheit bei der Preisgestaltung
  • Kaum Anreiz für Direktbuchungen
  • Hohe Abhängigkeit von einer großen Plattform
  • Hohe Provisionszahlungen

 

Für den Wettbewerb

  • Kleinere Buchungsportale hatten kaum Chancen
  • Preise blieben künstlich hoch
  • Innovation und echter Wettbewerb wurden gebremst

Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss:

=> Diese Klauseln behindern den Wettbewerb und sind kartellrechtswidrig.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin stellte fest:

  • Booking.com hat mit den Bestpreisklauseln gegen das Kartellrecht verstoßen
  • Die Hotels wurden dadurch wirtschaftlich geschädigt
  • Booking.com ist daher zum Schadensersatz verpflichtet

Wichtig: Es geht nicht um eine kleine Vertragsstrafe, sondern um echten finanziellen Ausgleich für jahrelange Nachteile.

Was bedeutet das Urteil für Hotels und Ferienwohnungen?

Für Hotels und Ferienwohnungen ist das Urteil ein Meilenstein.

Die wichtigsten Folgen:

  • Schadensersatzanspruch für die klagenden Hotels
  • Stärkung der Direktbuchungen
  • Mehr Freiheit bei Preis‑ und Angebotsgestaltung
  • Bessere Verhandlungsposition gegenüber Buchungsportalen

Viele Hoteliers & Betreiber von Ferienwohnungen hoffen, dass sie künftig:

  • Stammkunden wieder direkter ansprechen können
  • eigene Webseiten attraktiver gestalten dürfen
  • weniger Provisionen zahlen müssen

 

Was bedeutet das Urteil für Reisende?

Auch für Reisende kann das Urteil Vorteile haben.

Mögliche positive Effekte:

  • Mehr exklusive Direktangebote auf Hotel- und Ferienwohnungen Webseiten
  • Mehr Transparenz bei Preisen
  • Mehr Wettbewerb zwischen Plattformen

 

Wichtig zu wissen:

Der günstigste Preis ist nicht immer automatisch auf der größten Plattform zu finden.

Muss Booking.com jetzt sofort zahlen?

Nicht unbedingt sofort.

  • Das Urteil ist zwar eindeutig,
  • Booking.com kann aber Rechtsmittel einlegen

Das heißt:

  • Der Rechtsstreit könnte noch weitergehen
  • Ein Vergleich ist ebenfalls möglich

Trotzdem gilt:

=> Die rechtliche Richtung ist klar – Bestpreisklauseln sind nicht zulässig.

Warum dieses Urteil auch in Zukunft wichtig bleibt

Das Urteil betrifft nicht nur Booking.com.

Signalwirkung für den Markt

  • Andere Plattformen müssen ihre Verträge prüfen
  • Sammelklagen in anderen Ländern werden wahrscheinlicher
  • Gesetzgeber und Behörden fühlen sich bestätigt

Langfristig könnte das zu:

  • faireren Verträgen
  • mehr Wettbewerb
  • besseren Preisen

führen.

Fazit: Ein Sieg für Fairness und Wettbewerb

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist:

✔ ein Erfolg für Hotels & Ferienwohnungen
✔ ein Schritt zu mehr Wettbewerb
✔ langfristig auch gut für Verbraucher

Es zeigt deutlich:

Große Plattformen dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen.

Wer online bucht oder Unterkünfte anbietet, wird die Folgen dieses Urteils in den nächsten Jahren deutlich spüren.

Der Deutsche Hotelverband (IHA) begrüßte das „wegweisende Urteil“ des Landgerichts Berlin vom Dienstag. Das Urteil verleihe zudem einer parallel laufenden Sammelklage von über 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam (NL) „zusätzlichen Rückenwind“, erklärte IHA-Geschäftführer Markus Luthe. 

Es bleibt abzuwarten, wie die Hotels das Ausmaß des Schadens rechtlich und technisch nachweisen können. Wir gehen davon aus, dass die großen Hotels mit starker Rechtsvertretung den Anfang machen werden und die kleineren Hotels & Ferienwohnungen Anbieter anschließend folgen.  

Dieses Urteil ebnet ebenfalls den Weg für Betreiber von Ferienwohnungen, Booking.com wegen entstandener Verluste zu verklagen.

Wir haben die den letzten Jahren beobachtet, dass Buchungsportale wie unter anderem Booking.com und Airbnb, zu viel Macht bekommen haben und Hotel- und Vermieter von Ferienwohnungen unter großen Druck gesetzt haben, Ihre Preise und Konditionen zugunsten dieser Buchungsportale anzupassen. Dagegen wollen wir uns wehren. Und andere Betreiber ermutigen zu mehr Selbständigkeit und Unabhängigkeit von diesen großen Portalen. Fragen? Schreib uns! => hallo@trinimat.com